Erklärung zur Barrierefreiheit
MEMmobile GmbH ist bemüht, ihre Website mem-mobile.de im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Richtlinie 2016/2102 und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.mem-mobile.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei.
Maßnahmen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
MEMmobile GmbH ergreift folgende Maßnahmen, um die Barrierefreiheit der Website zu gewährleisten:
- Barrierefreiheit ist Teil unserer internen Richtlinien
- Semantisches HTML und klare Überschriftenstrukturen
- ARIA-Attribute zur Verbesserung der Screenreader-Kompatibilität
- Tastaturbedienbarkeit und konsistentes Fokusmanagement
- Kontrastreiche Farben gemäß WCAG-Standards
- Responsives Design für verschiedene Bildschirmgrößen und Geräte
- Berücksichtigung der Nutzereinstellung "Bewegung reduzieren"
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Inhalte
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren auf unserer Website stoßen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, können Sie uns gerne kontaktieren:
MEMmobile GmbH
Altstädter Straße 21
20095 Hamburg
E-Mail: info@mem-mobile.de
Telefon: +49 176 92 82 47 77
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 5 Werktagen zu beantworten und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Meinung sein, dass wir Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend bearbeitet haben, können Sie sich an folgende Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.